Was ist zu tun, wenn...?

Was ist wenn...? Wir haben hier einen kleinen Katalog von Fragen zusammengestellt, die häufig gestellt werden. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich natürlich immer auch an unser Pfarrbüro oder unsere Seelsorger:innen wenden.

Taufe

Wenn Sie Ihr Kind taufen lassen möchten...

Wir freuen uns, dass Sie Ihr Kind taufen lassen möchten, damit wird es in die Gemeinschaft der Christ:innen aufgenommen.

Zur Planung der Taufe bitten wir Sie um frühzeitige Anmeldung im Pfarrbüro. Hier werden Ihnen die möglichen Tauftermine für die nächsten Monate genannt.

Zur Anmeldung der Taufe werden benötigt:

  • Familienstammbuch
  • Geburtsurkunde
  • ein Foto Ihres Kindes

Jedem Täufling soll ein Pate/eine Patin (in der Regel zwei Pat:innen) zur Seite gestellt werden. Das Patenamt bedeutet, dass die Patin/der Pate das Kind auf dem Lebens- und Glabuensweg begleiten wird. Deshalb muss er/sie selbst getauft und Mitglied der Katholischen Kirche sein. Von der Patin/dem Paten Ihres Kindes erbitten wir einen Patenschein. Getaufte Mitglieder anderer Kirchen (evangelisch, orthodox, etc.) können als Taufzeug:innen benannt werden.

Vor der Tauffeier findet im Rahmen eines Hausbesuches ein Taufgespräch mit dem Taufspender statt. Der Priester bzw. Diakon bespricht alle Fragen im Zusammenhang mit der Taufe.

In der Regel werden die Kinder im Verlauf des ersten Lebensjahres getauft. Das ist aber nicht der einzige Weg. Wenn Sie bereits ältere Kinder haben, die Sie zur Taufe führen wollen, oder aber wenn Sie sich als Erwachsener zur Taufe entschlossen haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, damit wir einen persönlichen Weg für Sie finden.

Wie bekomme ich eine Patenbescheinigung?

Eine Patenbescheinigung erhalten Sie im Pfarrbüro der Kirchengemeinde Ihres Wohnortes.
Wenn Sie aus unserer Gemeinde kommen und Pate/Patin werden, benötigen Sie, wenn die Taufe bei uns in der Kirchengemeinde stattfindet, in der Regel keine Patenbescheinigung. Findet die Taufe an einem anderen Ort statt, nehmen Sie Kontakt zu unserem Pfarrbüro auf. Wir werden Ihnen dann eine Bescheinigung ausstellen.

Wann finden Taufen statt?

Den genauen Termin für die Taufe besprechen Sie mit dem Pfarrbüro bei der Anmeldung der Taufe.

Wir bieten wir Ihnen am jeweils ersten Sonntag im Monat um 11.45 Uhr und am jeweils dritten Sonntag im Monat um 15.00 Uhr eine Tauffeier an. In der Regel finden die Taufgottesdienste in der Pfarrkirche St. Vitus statt. Jeweils einen Termin im Halbjahr bieten wir in den anderen Gemeindeteilen Bunnen, Benstrup und Evenkamp an. Auf besondere Terminwünsche außerhalb dieser Regelung können wir leider nicht eingehen. Gerne sind wir bereit, den Taufort mit einem anderen Tauftermin zu tauschen. Dazu ist allerdings eine frühzeitige Anmeldung nötig, das Einverständnis der bereits angemeldeten Tauffamilien vorausgesetzt. 

Um anzudeuten, dass die Taufe die Aufnahme eines Kindes in die Gemeinschaft der Kirche bedeutet, empfangen in der Regel mehrere Kinder (bis zu 4 Täuflinge) verschiedener Familien in einer gemeinsamen Feier die Taufe.

Was brauche ich zur Feier der Taufe?

Die Feier der Taufe wird ein Priester mit Ihnen in einem Gespräch vor der Taufe besprechen. 

Für die Taufe werden Paten/Patinnen benötigt. Diese haben die Aufgabe gemeinsam mit den Eltern Glaubenszeugen für das getaufte Kind zu sein. Es braucht mindestens eine Taufpatin/einen Taufpaten. Dieser muss katholisch und gefirmt sein. Taufzeug:in kann auch ein:e Christ:in einer anderen Konfession (evangelisch, orthodox, etc.) sein.

Außerdem benötigen Sie eine Taufkerze und ein Taufgewand/Taufkleid. 
Taufkerzen sind in der Regel in Buchhandlungen erhältlich. Taufkleider finden Sie in Geschäften für Kinderbekleidung. 

Wenn Sie als Erwachsener getauft werden möchten...

Erwachsene, die den Wunsch haben, das Taufsakrament zu empfangen, wenden sich einfach an unser Pfarrbüro. Ein Priester oder Diakon wird dann mit Ihnen Kontakt aufnehmen und alles weitere besprechen. Für die Vorbereitung auf die Taufe finden wir dann gemeinsam einen für Sie persönlichen Weg.

Erstkommunion/Eucharistie

Wenn Ihr Kind zur Erstkommunion kommt...

In unserer Gemeinde feiern Kinder ihre Erstkommunion in der Regel, wenn sie im 3. Schuljahr sind. Die Einladungen zur Vorbereitung auf die Erstkommunion erhalten die Kinder und Eltern über die Grundschule.

An folgenden Sonntagen feiern wir Erstkommunion in unserer Gemeinde:

  • Am ersten Sonntag nach Ostern (Weißen Sonntag) in St. Vitus, Löningen
  • Am zweiten Sonntag nach Ostern im jährlichen Wechsel in St. Johannes, Evenkamp oder St. Bonifatius, Benstrup
  • Am dritten Sonntag nach Ostern in St. Michael, Bunnen

Weitere Informationen zur Erstkommunion und zur Vorbereitung finden Sie hier

Wenn Sie oder ein:e Angehörige:r aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zum Gottesdienst kommen kann...

Wenn Sie selbst oder Ihre Angehörigen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr an unseren Gottesdiensten teilnehmen können, kommen wir gerne zu Ihnen nach Hause. In der Regel wird in den Tagen um den Herz-Jesu-Freitag, d.h. dem ersten Freitag im Monat, die heilige Kommunion zu den Kranken gebracht. Wer dieses Angebot in Anspruch nehmen möchte, kann sich gerne mit unserem Pfarrbüro in Verbindung setzen.

Firmung

Wenn ich als Jugendlicher das Sakrament der Firmung empfangen möchte...

In der Regel feiern Jugendliche ihre Firmung in der zehnten Klasse. Vor der Firmung findet eine Vorbereitung statt. Über das Angebot zur Vorbereitung und die Firmung selbst werden die Jugendlichen der neunten Klassen über ihre Schule informiert.

Firmfeiern finden in unserer Gemeinde in der Regel jedes Jahr in der zweiten Jahreshälfte statt.

Weitere Informationen zur Firmung und zur Vorbereitung darauf findest du hier.

Wenn ich als Erwachsener gefirmt werden möchte...

Erwachsene, die den Wunsch haben, das Firmsakrament zu empfangen, können sich bei uns im Pfarrbüro oder direkt bei jemandem aus dem Seelsorgeteam melden. Wir nehmen dann Kontakt zu Ihnen auf und schauen gemeinsam wann Sie das Sakrament der Firmung empfangen können und wie eine Vorbereitung darauf aussieht.

Sakrament der Versöhnung / Beichte

Wenn Sie beichten möchten...

Regelmäßige Beichtgelegenheit ist jeweils am ersten Samstag eines Monats um 16.15 Uhr in St. Vitus. In den Tagen vor Weihnachten und Ostern werden weitere Beichtzeiten angeboten, die dem Vitusboten entnommen werden können. Darüber hinaus stehen die Priester unserer Pfarrgemeinde nach Absprache zu einem persönlichen Beichtgespräch zur Verfügung. 

Ehe

Wenn Sie heiraten möchten...

Wir freuen uns sehr, dass Sie sich entschieden haben, gemeinsam den Bund der Ehe zu schließen und dies auch mit dem Segen Gottes in der Kirche zu feiern. Hier sind einige Informationen, die Ihnen helfen sollen, die kirchliche Trauung zu planen. Ein solches Fest bedarf der guten Vorbereitung, vieles muss bedacht, organisiert und entschieden werden. Damit dieses gelingt, möchten wir Ihnen gerne helfen. Das sind die nächsten Schrittte:

Kontakt aufnehmen
Setzen Sie sich möglichst früh mit dem Pfarrbüro der Kirchengemeinde, in der Sie und/oder Ihr Partner oder Ihre Partnerin wohnen, in Verbindung. Dies gilt auch dann, wenn Sie an einem anderen Ort heiraten wollen oder einen anderen Traugeistlichen wünschen. Im Gespräch wird geklärt, wann die Trauung stattfindet, wo die Trauung sein wird, welcher Geistliche den Traugottesdienst mit Ihnen feiert, wann das Traugespräch stattfindet, welche Angebote der Ehevorbereitung Sie nutzen können und welche weiteren Fragen noch zu besprechen sind, zum Beispiel wenn einer der Partner nicht der katholischen Kirche angehört.

Taufzeugnis
Von beiden Partnern ist ein Nachweis nötig, dass sie ledig beziehungsweise zur Trauung berechtigt sind. Katholische Personen erhalten diesen „Taufschein zum Zweck der Eheschließung“ in der Pfarrei, in der sie getauft wurden. Der Taufschein darf zum Zeitpunkt der Trauung maximal sechs Monate alt sein. Für evangelische Personen erfolgt der Ledigenstandsnachweis durch eine amtliche Bescheinigung des Standesamtes, durch ein Zeugnis der Eltern oder durch eine eidesstattliche Erklärung.

Firmung
Ist einer oder sind beide Partner bisher nicht gefirmt, sollten sie prüfen, ob sie als Erwachsene das Firmsakrament empfangen wollen. Dem katholischen Verständnis nach gehören die Taufe, die Kommunion und die Firmung als Sakramente innerlich zusammen und begründen die volle Aufnahme in die katholische Kirche. Unabhängig davon kann aber kirchlich getraut werden (wenn keine anderen Gründe vorliegen, die eine Trauung ausschließen).

Kirchliches Aufgebot
Die öffentliche Ankündigung einer beabsichtigten Eheschließung dient dazu herauszufinden, ob Ehehindernisse vorliegen, die einer gültigen Eheschließung im Wege stehen. Das Aufgebot erfolgt an den aktuellen Wohnsitzen beider Partner durch Aushang, im Pfarrblatt oder Vermeldung in der Sonntagsmesse.

Traugespräch
Das Traugespräch ermöglicht ein persönliches Kennenlernen von Brautpaar und Seelsorger. Persönliche und seelsorgliche Fragen können darin angesprochen werden. Ebenso werden der Ablauf und die Gestaltung der Trauung besprochen. Im Rahmen des Traugesprächs wird auch das Brautprotokoll erstellt. Zu diesem Protokoll gehören die Aufnahme der Personalien, die Frage nach der Freiwilligkeit der Eheschließung und möglicher Ehehindernisse, die Erläuterung des kirchlichen Eheverständnisses und die Frage nach der Taufe eventueller Kinder.

Trauzeugen
Im Rahmen des Traugesprächs benennen Sie auch Ihre Trauzeug:innen. Im Unterschied zur zivilrechtlichen Trauung benötigen Sie für eine kirchliche Trauung zwei Trauzeug:innen. Diese müssen nicht Mitglied einer christlichen Kirche sein.

Ehevorbereitung
Damit beide Partner die Möglichkeit haben, sich zusammen mit anderen Paaren auf die Ehe vorzubereiten, gibt es eine Reihe von Vorbereitungsangeboten. Dabei geht es in der Regel um Themen wie: Welche Wünsche und Erwartungen haben Sie an Ihre Ehe? Wie gelingt Kommunikation in der Partnerschaft? Was bedeutet für Sie eine kirchliche Eheschließung? Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für die kirchliche Trauungsfeier? Einige Ehevorbereitungsangebote haben einen ausdrücklich ökumenischen Schwerpunkt. Die Termine und die verschiedenen Angebote im Offizialatsbezirk können Sie hier abrufen.

Die Kirchliche Trauung
Sie kann in verschiedenen Formen erfolgen. Grundsätzlich gibt es die Feier der Trauung innerhalb der Messfeier und die Feier der Trauung in einem Wortgottesdienst. Für beide Feierformen gibt es Richtlinien für den Ablauf. In Rücksprache mit dem Priester oder Diakon, können Sie die Liturgie auch individuell gestalten, etwa durch die Auswahl der Texte und Lieder und durch die Beteiligung von Angehörigen und Freunden.

Wenn Sie ein Ehejubiläum feiern möchten...

Unsere Kirchengemeinde freut sich mit Ihnen und gratuliert Ihnen herzlich zu Ihrem Ehejubiläum!

Gerne können Sie dieses besondere Fest im Rahmen einer Sonn- oder Werktagsmesse mit der Gemeinde feiern. Aber auch ein eigener Gottesdienst mit Ihnen und Ihren Festgästen ist selbstverständlich möglich.

Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit unserem Pfarrbüro oder mit einem unserer Geistlichen in Verbindung. Dann kann ein Termin vereinbart werden sowohl für die Feier als auch für ein vorbereitendes Gespräch bei Ihnen zu Hause. Dabei können Sie in Ruhe Ihre Wünsche äußern und mit dem zuständigen Geistlichen den Ablauf der Feier festlegen.

Wenn Sie heiraten möchten und eine:r der Ehepartner:innen gehört der Evangelischen Kirche an...

Sie können sich „ökumenisch“ trauen lassen. Bei einer gemeinsamen kirchlichen Trauung, landläufig oft „ökumenische Trauung“ genannt, ist der/die Pfarrer:in, Kaplan oder Diakon der anderen Konfession bei der Trauung anwesend. Diese:r Pfarrer:in oder Geistliche wird als Gast betrachtet und in der Regel die Predigt halten.

Die Trauung wird von der Kirchengemeinde beurkundet, in der sie stattgefunden hat. Das heißt: Findet die Trauung in einer katholischen Kirche statt, wird sie als katholische Trauung beurkundet. Findet die Trauung in einer evangelischen Kirche statt, wird sie als evangelische Trauung beurkundet.

Bei einer gemeinsamen kirchlichen Trauung in der katholischen Gemeinde benötigt der/die katholische Partner:in ein Taufzeugnis und die Aufgebotsbescheinigung oder das Familienstammbuch mit dem Nachweis der standesamtlichen Trauung. Der/Die evangelische Partner:in benötigt ein Taufzeugnis und einen Ledigenstandsnachweis.

Bei einer Trauung in der evangelischen Gemeinde benötigt der/die evangelische Partner:in Taufurkunde und Konfirmationsbrief oder das Familienstammbuch der Eltern sowie die Aufgebotsbescheinigung oder das Familienstammbuch mit dem Nachweis der standesamtlichen Trauung. Der/Die katholische Partner:in benötigt eine Bescheinigung über die Befreiung von der Formpflicht (Dispens); diese erhalten Sie in Ihrem katholischen Pfarrbüro.

Wenn Sie heiraten möchten und eine:r der Ehepartner:innen gehört keiner Kirche oder einer anderen Religion an...

Beide Partner:innen können eine aus katholischer Sicht gültige Ehe schließen. Die Formalitäten, die dabei zu berücksichtigen sind, können Sie in dem für den/die katholische:n Partner:in zuständigen Pfarrbüro abklären.

Wenn eine:r der beiden Partner:innen geschieden ist und wieder heiraten möchte...

Nach katholischem Eherecht ist eine Wiederheirat Geschiedener nicht möglich. In einem Gespräch mit dem zuständigen Seelsorger kann geklärt werden, ob die erste Ehe im Sinne der katholischen Kirche gültig geschlossen wurde. Der Nachweis einer Eheungültigkeit ist ein rechtlich manchmal langwieriger und nicht immer einfacher Weg. Die Seelsorger werden sich in jedem Fall bemühen, mit Ihnen zusammen einen guten Weg zu finden

Krankheit

Wenn ein Mitglied Ihrer Familie erkrankt ist...

Die Krankensalbung ist das Sakrament des Lebens angesichts von körperlichen oder seelischen Gebrechen, die das Leben beschwerlich machen können. Es soll Stärkung, Zuwendung und Trost schenken, aber auch das Vertrauen auf das Ewige Leben. Die Krankensalbung kann bereits vor schwierigen Operationen oder auch schon am Anfang einer schweren Erkrankung gespendet werden. Sie kann auch öfter im Leben empfangen werden. Dem Kranken werden dazu die Hände aufgelegt und er wird mit Öl gesalbt. „Ist einer von euch krank, dann rufe er die Ältesten der Gemeinde zu sich. Sie sollen ihn mit Öl salben und Gebete über ihn sprechen. Das wird den Kranken aufrichten.“ So heißt es im Jakobusbrief über dieses Sakrament, das keineswegs nur im allerletzten Moment vor dem Sterben gespendet werden kann. Es ist sehr sinnvoll, sich rechtzeitig mit einem Priester in Verbindung zu setzen.

Über das Pfarrbüro bzw. die Pforte des Krankenhauses ist ein Priester rund um die Uhr für Sie erreichbar.

Wenn Sie nicht mehr am Gottesdienst teilnehmen können...

Wenn Sie selbst oder Ihre Angehörigen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr an unseren Gottesdiensten teilnehmen können, kommen wir gerne zu Ihnen nach Hause. In der Regel wird in den Tagen um den Herz-Jesu-Freitag, d.h. dem ersten Freitag im Monat, die heilige Kommunion zu den Kranken gebracht. Wer dieses Angebot in Anspruch nehmen möchte, kann sich gerne mit unserem Pfarrbüro in Verbindung setzen.

Todesfall + Begräbnis

Wenn ein Familienmitglied im Sterben liegt oder verstorben ist...

Wenn jemand in Ihrer Familie im Sterben liegt und geistlichen Beistand wünscht, oder jemand bereits verstorben ist, können Sie gerne zu jeder Tages- und Nachtzeit einen unserer Priester über das Pfarrbüro oder über die Pforte des Krankenhauses kontaktieren.

Wenn ein Familienmitglied verstorben ist und ein kirchliches Begräbnis gewünscht ist...

Bei einem Todesfall wenden Sie sich bitte an unser Pfarrbüro. Unsere Pfarrsekretärinnen helfen Ihnen bei der Erledigung der ersten Schritte. Darüber hinaus sollten Sie mit einem Bestatter Ihrer Wahl Kontakt aufnehmen.

Trauergespräch
Bei einem Trauergespräch, das der/die Seelsorger:in in den Tagen vor dem Begräbnis mit Ihnen führt, können auch Gestaltungswünsche für die Beerdigung besprochen werden. Wünsche der Angehörigen, die sich mit der Liturgie vereinbaren lassen, werden gern berücksichtigt.

Nachbarschaftsgebet
In der Regel wird für die/den Verstorbene:n am Abend vor der Beerdigung in der Friedhofshalle bzw. in einer unserer Kirchen gebetet. Dafür gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, die wir in einem Heft zusammengestellt haben. Dieses Heft kann über die örtlichen Bestatter ausgeliehen werden (auch in ausreichender Zahl für alle am Nachbarschaftsgebet Teilnehmenden).

Gebet für die/den Verstorbene:n in den Gemeindegottesdiensten
In den Tagen zwischen Eintritt des Todes und dem Zeitpunkt der Beisetzung beten wir in den Sonn- und Werktagsgottesdiensten ausdrücklich für Ihren verstorbenen Angehörigen. Sehr herzlich möchten wir Sie zu unseren Gottesdiensten einladen. In der Gemeinschaft mit anderen Glaubenden kann die Erfahrung gemacht werden, dass viele mit einer Hoffnung unterwegs sind: Eine Hoffnung, die darauf vertraut, dass Gott Leben schenkt: im Leben und im Tod. Wir wünschen Ihnen, dass Sie sich in Ihrem Suchen und Fragen, in Ihrem Beten und Hoffen von unserer Gottesdienstgemeinde mitgetragen fühlen.

Läuten
In den Gemeindeteilen Bunnen, Benstrup und Evenkamp ist es üblich, dass für den/die Verstorbene:n die „Totenglocke“ geläutet wird.

Totenbildchen
Zur Erinnerung an den/die Verstorbene:n kann ein Totenbildchen gedruckt werden, das bei der Beerdigung verteilt wird. Ins Gesangbuch eingelegt kann es immer wieder zum Gebet für den/die Verstorbene:n einladen.

Die Begräbnisfeier
Die Beerdigung wird meist als Begräbnisfeier auf dem Friedhof mit anschließender Eucharistiefeier (Requiem) in der Kirche begangen. Es ist auch möglich (z. B. bei einer kleinen Trauergemeinde), in der Kirche bzw. in der Friedhofshalle einen Wortgottesdienst mit anschließendem Begräbnis zu feiern bzw. an einer Werktagsmesse teilzunehmen und danach die Beisetzung auf dem Friedhof vorzunehmen. 

Gestaltung der Beerdigung
Eine würdige Bestattung ist uns ein wichtiges Anliegen. Scheuen Sie sich nicht, Ihre Gestaltungswünsche beim Trauergespräch mit uns zu besprechen.

Beerdigungen in aller Stille
Manchmal äußern Sterbende oder Angehörige den Wunsch, dass Beerdigungen in aller Stille stattfinden sollen. Darin kann sich eine Bescheidenheit ausdrücken oder das Unbehagen, in seiner Trauer von zu vielen Menschen beobachtet zu werden. Andererseits ist der Kreis der Menschen, die von einem Verstorbenen Abschied nehmen möchten, manchmal größer als gedacht. Schön ist es, wenn all denen, die das möchten, der Besuch der Beerdigung ermöglicht wird.

Urnenbestattung
Eine kirchliche Urnenbestattung ist auf unseren Friedhöfen selbstverständlich möglich.

Kollekte
Während des Requiems ist es in unserer Gemeinde üblich eine Kollekte für eine sozial-caritative (kirchliche) Einrichtung bzw. für Aufgaben in unserer Gemeinde zu halten. Der Verwendungszweck wird im Trauergespräch mit den Angehörigen der/des Verstorbenen festgelegt.

Sechswochenmesse
Eine alte Tradition der katholischen Kirche sieht vor, dass nach sechs Wochen noch einmal eine heilige Messe für den/die Verstorbene:n gefeiert wird. Nehmen Sie dazu gerne Kontakt mit unserem Pfarrbüro auf.

Wenn ich ein Seelenamt für eine verstorbene Person feiern möchte...

Seelenämter (beispielsweise nach sechs Wochen oder einem oder mehreren Jahren) können Sie über das Pfarrbüro anmelden. Die Seelenämter feiern wir in unserer Pfarrei in unseren regulären Gemeindegottesdiensten am Wochenende. In diesen Gottesdiensten beten wir noch einmal bewusst in ihren Anliegen, bzw. für die verstorbene Person. Da wir Seelenämter in unseren regulären Gottesdiensten feiern, kann es vorkommen, dass in einem Gottesdienst mehrere Anliegen aufgenommen werden. Außerdem wird der Gottessdienst nicht ganz individuell auf Sie zugeschnitten sein, wir nehmen aber Ihre Anliegen ganz besonders mit in unsere Gottesdienste. Unsere Beerdigungen sind natürlich ganz individuell auf Sie zugeschnitten. 

Wenn der/die Verstorbene aus der Kirche ausgetreten ist ...

Wenn der/die Verstorbene aus der Kirche ausgetreten ist, kann kein kirchliches Begräbnis stattfinden. Wenn die Angehörigen dies wünschen, kann eine:r unserer Seelsorger:innen an der nichtkirchlichen Bestattung teilnehmen und dabei ein Gebet für den/die Verstorbene:n sprechen. Wenden Sie sich dazu an das Pfarrbüro oder an jemanden aus dem Seelsorgeteam.

Wenn eine anonyme Bestattung gewünscht ist...

Auf unseren Friedhöfen sind anonyme Bestattungen nicht möglich.

Bei einer anonymen Bestattung wird der Sarg oder die Urne des Verstorbenen an einer für die Angehörigen unbekannten Stelle beigesetzt. Dies erübrigt eine Pflege der Grabstelle, verhindert aber auch ein Gedenken am Grab der/des Verstorbenen. Häufig spielen finanzielle Überlegungen bei einer Entscheidung für eine anonyme Bestattung eine Rolle, oder die Ungewissheit, wer die Grabstelle in Zukunft pflegen soll. Zu bedenken ist jedoch, dass der Gang zum Grab für die Trauernden eine wichtige psychologische Funktion hat. Immer wieder müssen wir Abschied nehmen, um das Drama des Todes wirklich zu erfassen. Bei einer anonymen Bestattung fehlt dafür ein wichtiger Ort. Ebenfalls ist zu bedenken, dass eine anonyme Bestattung nicht später korrigiert werden kann.

Sprechen Sie uns gerne an und wir informieren Sie über Bestattungsmöglichkeiten auf unseren Friedhöfen, die Ihren finanziellen Möglichkeiten und der für die Pflege zur Verfügung stehenden Zeit, entsprechen.

Segnung

Wenn Sie Andachtsgegenstände gesegnet haben möchten...

Es ist ein guter und alter Brauch Rosenkränze, Kreuzketten, Kerzen, Gebetbücher oder andere sakralen Gegenstände segnen zu lassen. Sie werden oft zur Taufe, Erstkommunion oder zur Firmung verschenkt.
Haben Sie den Wunsch, einen Gegenstand segnen zu lassen, kann das von dem Priester nach der Feier der Heiligen Messe geschehen. Gehen Sie dazu einfach in die Sakristei und sprechen uns an.

Oder Sie können die Gegenstände im Pfarrbüro abgeben und nach erfolgter Segnung wieder abholen.

Wenn Sie Ihr Haus/Ihre Wohnung segnen lassen möchten...

Wenn Sie gebaut haben oder in eine neue Wohnung umgezogen sind, möchten Sie vielleicht Ihr neues Haus oder Ihre Wohnung unter den Segen Gottes stellen. Ein:e Seelsorger:in kommt gerne zu Ihnen. Melden Sie sich für eine Terminabsprache bitte im Pfarrbüro.

Wenn Sie einen persönlichen Segen empfangen wollen...

Es ist gut, den Segen Gottes zugesprochen zu bekommen. In bestimmten Lebenslagen (bspw. vor einer Reise, einer Prüfung, anderen wichtigen Ereignissen, oder Lebensabschnitten) ist es gut diesen Segen noch einmal auf ganz individuelle Weise zu empfangen. Wenn Sie einen persönlichen Segen empfangen wollen, sprechen Sie gerne einen der Priester nach der Messe an oder nehmen Sie Kontakt zu einer/einem Seelsorger:in auf. Sie können auch über das Pfarrbüro einen Termin vereinbaren.

Kircheneintritt

Wenn Sie nach einem Austritt wieder Mitglied der kath. Kirche werden möchten...

Sie sind aus der Kirche ausgetreten und wollen wieder eintreten? Herzlich willkommen!

Vereinbaren Sie bitte über das Pfarrbüro einen Gesprächstermin. Danach wird ein Antrag an das Bischöfl. Münstersche Offizialat gestellt. Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Austrittserklärung
  • Taufbescheinigung oder Datum der Taufe

Wenn Sie in die kath. Kirche eintreten möchten...

Wir freuen uns, dass Sie in der katholischen Kirche eine neue geistliche Heimat finden möchten, sei es, dass sie bislang noch keiner oder auch einer anderen Glaubensgemeinschaft angehört haben.

Vereinbaren Sie bitte über das Pfarrbüro einen Gesprächstermin. Gemeinsam mit Ihnen gehen wir den Weg zur Vorbereitung auf den Empfang der Sakramente.

Wenn Sie bereits christlich getauft sind, benötigen wir von Ihnen eine Taufbescheinigung. Diese erhalten Sie im Gemeindebüro ihrer bisherigen Gemeinde. 

Berufe und Berufung in der Kirche

Wenn Sie sich für einen Beruf in der Kirche interessieren...

Es gibt viele Berufe in der Kirche z. B. Küster:in, Kirchenmusiker:in, Pfarrsekretär:in oder Pastoralreferent:in, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Wenn Sie sich für einen kirchlichen Beruf interessieren, oder ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) absolvieren möchten, können Sie sich gerne im Pfarrbüro melden.

Auf der Seite www.kirchentalente.de können Sie sich über die verschiedenen Berufe in der Kirche informieren.

Wenn Sie überlegen Diakon oder Priester zu werden...

Wenn Sie sich berufen fühlen, Diakon oder Priester zu werden, können Sie ganz unverbindlich um ein Gespräch mit einem Priester bitten. Dazu können Sie direkt mit ihm Kontakt aufnehmen oder über das Pfarrbüro anfragen. Auch wenn Sie sich nicht sicher sind, kann ein solches Gespräch helfen. In dem Gespräch geht es darum gemeinsam zu schauen, ob es ihr Weg sein könnte, es ist also vollkommen ergebnisoffen. Außerdem fällt es natürlich unter das Seelsorgsgeheimnis, der betreffene Priester darf also ohne Ihre Einverständnis niemanden von Ihren Fragen erzählen. 

Viele Informationen finden Sie außerdem auf der Internetseite des Priesterseminars des Bistums Münster: www.priesterseminar-muenster.de

Gespräche

Wenn Sie ein Gespräch führen möchten...

Unsere Seelsorger:innen stehen natürlich stets zu Gesprächen zur Verfügung. Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf (entweder direkt oder über das Pfarrbüro). Die Gespräche stehen natürlich unter dem Seelsorgsgeheimnis und dürfen von unseren Seelsorger:innen nicht weiter erzählt werden. Wenn Sie also Sorgen, Fragen, Nöte haben, sprechen Sie uns gerne an.

Wenn Sie Geistliche Begleitung wünschen...

Eine besondere Form des Gesprächs ist die sogenannte Geistliche Begleitung, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken kann. Geistliche Begleitung ist ein Dienst der Kirche am einzelnen Menschen. Sie hilft, dass ein:e Christ:in in ihrer/seiner Beziehung zu Gott wachsen kann und unterstützt sie/ihn auf dem Lebensweg. Alle Themen und Fragen, die damit zusammenhängen, können in der Geistlichen Begleitung zur Sprache kommen. Dazu trifft sich die/der Einzelne in vereinbarten regelmäßigen Abständen mit einer/einem Begleiter:in. Geistliche Begleitung ist nicht gleichzusetzen mit Glaubensunterweisung, Therapie, Supervision oder Beichte.

Weitere Informationen zur Geistlichen Begleitung und die Namen und Kontaktdaten der Begleiter:innen im Offizialatsbezirk finden Sie hier:
www.offizialat-vechta.de/seelsorge/spiritualitaet/geistliche_begleitung/

Weitere Fragen

Ich habe weitere Fragen, die hier nicht beantwortet werden...

Für viele weitere Fragen zum allgemeinen Kirchenrecht in den Bereichen Taufe, Firmung, Ehe sowie Kircheneintritt/Kirchenaustritt wird Ihnen auf die Schnelle auch die Internetseite des Bischöflich Münsterschen Offizialats (BMO) weiterhelfen.

Natürlich können Sie aber auch gerne das persönliche Gespräch mit unseren Seelsorger:innen aufsuchen. Melden Sie sich dazu einfach persönlich bei einer/einem der Seelsorger:innen oder im Pfarrbüro.