Das Sakrament der Ehe

Liebes Brautpaar,
wir freuen uns sehr, dass Sie sich entschieden haben, gemeinsam den Bund der Ehe zu schließen und dies auch mit dem Segen Gottes in der Kirche zu feiern. Hier sind einige Informationen, die Ihnen helfen sollen, die kirchliche Trauung zu planen. Das sind die nächsten Schritte:

Kontakt aufnehmen

Setzen Sie sich möglichst früh mit dem Pfarrbüro der Pfarrgemeinde, in der Sie oder Ihr Partner oder Ihre Partnerin wohnen, in Verbindung. Dies gilt auch dann, wenn Sie an einem anderen Ort heiraten wollen oder einen anderen Traugeistlichen wünschen. Im Gespräch wird geklärt, wann die Trauung stattfindet, wo die Trauung sein wird, welcher Geistliche den Traugottesdienst mit Ihnen feiert, wann das Traugespräch stattfindet, welche Angebote der Ehevorbereitung Sie nutzen können und welche weiteren Fragen noch zu besprechen sind, zum Beispiel wenn einer der Partner nicht der katholischen Kirche angehört.

Taufzeugnis

Von beiden Partnern ist ein Nachweis nötig, dass sie ledig beziehungsweise zur Trauung berechtigt sind. Katholische Partner erhalten diesen „Taufschein zum Zweck der Eheschließung“ in der Pfarrei, in der sie getauft wurden. Der Taufschein darf zum Zeitpunkt der Trauung maximal sechs Monate alt sein. Für evangelische Partner erfolgt der Ledigenstandsnachweis durch eine amtliche Bescheinigung des Standesamtes, durch ein Zeugnis der Eltern oder durch eine eidesstattliche Erklärung.

Firmung

Ist einer oder sind beide Partner bisher nicht gefirmt, sollten sie prüfen, ob sie als Erwachsene das Firmsakrament empfangen wollen. Dem katholischen Verständnis nach gehören die Taufe, die Kommunion und die Firmung als Sakramente innerlich zusammen und begründen die volle Aufnahme in die katholische Kirche. Unabhängig davon kann aber kirchlich getraut werden (wenn keine anderen Gründe vorliegen, die eine Trauung ausschließen).

Kirchliches Aufgebot

Die öffentliche Ankündigung einer beabsichtigten Eheschließung dient dazu herauszufinden, ob Ehehindernisse vorliegen, die einer gültigen Eheschließung im Wege stehen. Das Aufgebot erfolgt an den aktuellen Wohnsitzen beider Partner durch Aushang, im Pfarrblatt oder Vermeldung in der Sonntagsmesse.

Traugespräch

Das Traugespräch ermöglicht ein persönliches Kennenlernen von Brautpaar und Seelsorger. Persönliche und seelsorgliche Fragen können darin angesprochen werden. Ebenso werden der Ablauf und die Gestaltung der Trauung besprochen. Im Rahmen des Traugesprächs wird auch das Brautprotokoll erstellt. Zu diesem Protokoll gehören die Aufnahme der Personalien, die Frage nach der Freiwilligkeit der Eheschließung und möglicher Ehehindernisse, die Erläuterung des kirchlichen Eheverständnisses und die Frage nach der Taufe eventueller Kinder.

Trauzeug:innen

Im Rahmen des Traugesprächs benennen Sie auch Ihre Trauzeugen oder Trauzeuginnen. Im Unterschied zur zivilrechtlichen Trauung benötigen Sie für eine kirchliche Trauung zwei Trauzeugen. Diese müssen nicht Mitglied einer christlichen Kirche sein.

Ehevorbereitung

Damit beide Partner die Möglichkeit haben, sich zusammen mit anderen Paaren auf die Ehe vorzubereiten, gibt es eine Reihe von Vorbereitungsangeboten. Dabei geht es in der Regel um Themen wie: Welche Wünsche und Erwartungen haben Sie an Ihre Ehe? Wie gelingt Kommunikation in der Partnerschaft? Was bedeutet für Sie eine kirchliche Eheschließung? Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für die kirchliche Trauungsfeier? Einige Ehevorbereitungsangebote haben einen ausdrücklich ökumenischen Schwerpunkt. Die Termine und die verschiedenen Angebote im Offizialatsbezirk können Sie hier abrufen.

Die kirchliche Trauung

Sie kann in verschiedenen Formen erfolgen. Grundsätzlich gibt es die Feier der Trauung innerhalb der Messfeier und die Feier der Trauung in einem Wortgottesdienst. Für beide Feierformen gibt es Richtlinien für den Ablauf. In Rücksprache mit dem trauenden Geistlichen können Sie die Liturgie auch individuell gestalten, etwa durch die Auswahl der Texte und Lieder und durch die Beteiligung von Angehörigen und Freunden.

Worauf Sie achten sollten ...

... wenn einer der beiden Ehepartner der Evangelischen Kirche angehört.

Sie können sich „ökumenisch“ trauen lassen. Bei einer gemeinsamen kirchlichen Trauung, landläufig oft „ökumenische Trauung“ genannt, ist der (die) Pfarrer(in), Kaplan oder Diakon der anderen Konfession bei der Trauung anwesend. Diese(r) Pfarrer(in) oder Geistliche wird als Gast betrachtet und in der Regel die Predigt halten. Die Trauung wird von der Kirchengemeinde beurkundet, in der sie stattgefunden hat. Das heißt: Findet die Trauung in einer katholischen Kirche statt, wird sie als katholische Trauung beurkundet. Findet die Trauung in einer evangelischen Kirche statt, wird sie als evangelische Trauung beurkundet. Bei einer gemeinsamen kirchlichen Trauung in der katholischen Gemeinde benötigt der katholische Partner ein Taufzeugnis und die Aufgebotsbescheinigung oder das Familienstammbuch mit dem Nachweis der standesamtlichen Trauung. Der evangelische Partner benötigt ein Taufzeugnis und einen Ledigenstandsnachweis. Bei einer Trauung in der evangelischen Gemeinde benötigt der evangelische Partner Taufurkunde und Konfirmationsbrief oder das Familienstammbuch der Eltern, sowie die Aufgebotsbescheinigung oder das Familienstammbuch mit dem Nachweis der standesamtlichen Trauung. Der katholische Partner benötigt eine Bescheinigung über die Befreiung von der Formpflicht (Dispens); diese erhalten Sie in Ihrem katholischen Pfarramt.

... wenn einer der beiden Partner keiner Kirche oder einer andere Religion angehört.

Beide Partner können eine aus katholischer Sicht gültige Ehe schließen. Die Formalitäten, die dabei zu berücksichtigen sind, können Sie in dem für den katholischen Partner zuständigen Ortspfarramt abklären.

... wenn einer der beiden Partner geschieden ist und wieder heiraten möchte.

Nach katholischem Eherecht ist eine Wiederheirat Geschiedener nicht möglich. In einem Gespräch mit dem zuständigen Seelsorger kann geklärt werden, ob die erste Ehe im Sinne der katholischen Kirche gültig geschlossen wurde. Der Nachweis einer Eheungültigkeit ist ein rechtlich manchmal langwieriger und nicht immer einfacher Weg. Die Seelsorger werden sich in jedem Fall bemühen, mit Ihnen zusammen einen guten Weg zu finden.

Ihre Ansprechpersonen im Pfarrbüro:


Kontakt

Rita Thole und Christa Fresenborg

05432 596990
05432 5969922

Gelbrink 3
49624 Löningen

Bis auf weiteres:
Mo-Fr: 8:00 bis 12:00 Uhr
Nachmittags geschlossen
Bei dringenden Anliegen sind am Donnerstagnachmittag Termine nach Vereinbarung möglich.